1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der Zieger Akademie
(ZA) und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin (TN) in Verbindung mit dem Fortbildungsvertrag der Zieger
Akademie für den Meisterkurs. Sie sind wesentliche Bestandteile des Vertrages und werden als solcher
vom TN anerkannt.
Der TN wurde ausdrücklich auf die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen. Sein
Einverständnis mit diesen AGB bestätigt der TN durch seine Unterschrift oder online Anmeldung.
2. Fortbildungsinstitution
Zieger Akademie, Sigismundstr. 9, 78462 Konstanz, Tel.: 07531 / 128359-29, Ansprechpartner: Herr
Zieger
3. Fortbildungsziele und Lehrgangsinhalt
Vermittlung der theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten, die zum Bestehen für die
Meisterprüfung im Friseurhandwerk erforderlich sind.
4. Voraussetzung zur Teilnahme an der Meisterprüfung
Voraussetzung zur Teilnahme an der Meisterprüfung ist die Zulassung durch die Handwerkskammer
Konstanz. Der Nachweis der Erfüllung dieser Voraussetzung obliegt dem TN. Er sendet die
erforderlichen Unterlagen, den Zulassungsantrag mit den Unterlagen (Lebenslauf, Geburtsurkunde oder
Kopie des Personalausweises, Gesellenbrief) an die Handwerkskammer Konstanz, Webersteig 3, 78462
Konstanz. Kosten für die Abnahme der Meisterprüfung entstehen unabhängig von den Gebühren für den
Meistervorbereitungslehrgang der ZA. Die Gebühren für die Meisterprüfung sind gesondert nach
entsprechender Rechnungsstellung an die Handwerkskammer Konstanz zu bezahlen. ZA übernimmt keine
Garantie für die Zulassung des TN zur Meisterprüfung durch die Handwerkskammer Konstanz.
5. Lehrgangsdauer
Die Lehrgangsdauer beträgt in der Regel 12 Wochen und ist nur ausnahmsweise kürzer. Die
Ausbildungskurse werden in Vollzeit (montags – freitags) und ganztägig abgehalten. Montag –
Mittwoch: 08:00-18:30 Uhr und Donnerstag – Freitag: 08:00-15:00 Uhr. Im Anschluss des Kurses finden
die Prüfungen statt. Die Termine dafür legt die Handwerkskammer Konstanz fest.
6. Lehrgangsgebühren
Die Höhe der Lehrgangsgebühren ist im Fortbildungsvertrag vereinbart. Die zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Lehrgangsgebühren sind zu den vereinbarten Terminen pünktlich auf das
Konto der ZA bei der Volksbank Konstanz, IBAN: DE33 692 910 00 214 072254 zu überweisen. Kommt der
TN mit einer Zahlungsrate mehr als 14 Tage in Rückstand, wird die gesamte offene Forderung sofort in
voller Höhe fällig. ZA ist berechtigt, ihre Dienstleistungsverpflichtung aus dem Fortbildungsvertrag
zurückzuhalten und daher den TN zu den Fortbildungskursen nicht zuzulassen, wenn und solange der TN
seine Zahlungsverpflichtungen aufgrund des Fortbildungsvertrages nicht erfüllt hat. Der TN ist
verpflichtet, jede Veränderung seiner Wohnadresse unverzüglich schriftlich der ZA mittzuteilen,
solange noch irgendeine Zahlungsforderung ihm gegenüber offen ist. Die Lehrgangsgebühren sind immer
der aktuell gültigen Kostenaufstellung zu entnehmen. Für die Wiederholung eines Kursteils werden 10%
der aktuellen Lehrgangsgebühren in Rechnung gestellt, sollte sich ein TN dafür entscheiden vor einer
Wiederholung der Prüfung den Kurs nochmal zu besuchen.
7. Anmeldung
Der TN kann sich persönlich bei der ZA oder online über die Homepage oder E-Mail anmelden. Dabei
bestätigt der TN sein Einverständnis mit den AGB. Jede Anmeldung ist auch vor einer schriftlichen
Bestätigung verbindlich. Eine Anmeldung per E-Mail ist auch dann rechtsverbindlich, wenn keine
elektronische Unterschrift zur Verfügung steht und durch Anerkennung der AGB der ZA durch Ankreuzung
im elektronischen Anmeldeformular per E-Mail dies bestätigt wird. Die Lehrgangsgebühr ist
entsprechend den im Fortbildungsvertrag vereinbarten Zahlungsterminen fällig. Bei Zahlungsverzug des
TN ist ZA berechtigt, nach erfolglosem Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und
Schadensersatz wegen Verzuges zu verlangen. ZA behält sich das Recht vor, bei Unmöglichkeit, bei
höherer Gewalt, Streik und Naturkatastrophen die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben. Wird
die Veranstaltung abgesagt, erhält der TN die von ihm bezahlte Lehrgangsgebühr zurück. Ein
weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf einer grob
fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ZA oder auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ZA beruht.
8. Pflichten des Schülers
Die Unterrichtsräume und ihre Einrichtungen sind vom TN pfleglich zu behandeln, die Räume sind nach
Ende der Kursstunden in ordentlichem Zustand zu verlassen. In den Räumlichkeiten gilt absolutes
Rauchverbot. Persönliches Werkzeug, Haarschneidemaschine, Fön oder andere elektrische Geräte,
Bürsten sowie Taschenrechner, Schreibmaterial, Schreib- bzw. Notizblöcke etc. müssen vom TN
mitgebracht werden. Hilfsmittel wie Shampoo, Haarspray sowie Dauerwellen- und Volumenwickel und
Clipse werden von ZA gestellt.
Für den Teil 1 wird jedem TN das Materialpaket in Rechnung gestellt. Dies ist notwendig für die
optimale Vorbereitung auf die praktische Prüfung. Im Paket enthalten sind: Schnittköpfe,
Hochsteck-/Frisurköpfe, Farbe und Dauerwelle von Wella sowie Alcina-Kosmetik
Jeder TN ist für die Ordnung und Sauberkeit an dem ihm zugewiesenen Ausbildungsplatz selbst
verantwortlich. Er muss die ihm übergebenen und ausgeliehenen Werkzeuge und Materialien pfleglich
behandeln. Für mutwillig verursachte Schäden an diesen Sachen kommt der TN auf. Für schuldhaft
abhanden gekommene Gegenstände haftet der TN Für die mitgebrachten Utensilien wird seitens von ZA
keine Haftung übernommen, es sei denn, es sei ihr grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise
vorzuwerfen. Der TN muss auf seine Garderobe und andere mitgebrachte Gegenstände selbst achten. Die
Haftung von ZA für diese Sachen ist ausgeschlossen, es sei denn, ihr sei grob fahrlässiges oder
vorsätzliches Verhalten vorzuwerfen. Die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht
sollte für jeden TN im Interesse einer erfolgreichen Ablegung der Meisterprüfung als
selbstverständlich angesehen werden.
9. Pflichten der ZA
Der Leistungsumfang der von ZA angebotenen Lehrgansveranstaltungen ergibt sich aus der jeweiligen
Kursbeschreibung. Weitergehende Leistungsverpflichtungen von ZA, insbesondere die Entwicklung
teilnehmerspezifischer Problemlösungen, bestehen nicht. ZA ist berechtigt, die Schulunterlagen nach
dem jeweils neusten Stand zu überarbeiten. Hieraus kann der TN keine Ansprüche herleiten.
Schulungsunterlagen dürfen ohne Genehmigung von ZA nicht vervielfältigt werden. Für Sonderkopien
wird eine Gebühr erhoben. Videoaufnahmen, Bandmitschnitte und Fotografieren sind während der
Lehrgangsveranstaltungen nicht gestattet, es sei denn für Schulungszwecke. ZA darf die Daten, die
der Kursverwaltung dienen, aufzeichnen. Der TN erklärt sich mit der Aufnahme und Speicherung der ihn
betreffenden Daten einverstanden.
10. Kündigung
Der Fortbildungsvertrag ist für jede Vertragspartei nur aus wichtigem Grund kündbar. Die Kündigung
bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
Bei einer Kündigung ab zwei Wochen nach der schriftlichen Anmeldung bis 90 Tage vor
Ausbildungsbeginn hat der TN eine Entschädigung von 300 Euro zu bezahlen. Bei einer Kündigung
innerhalb der 90 Tage bis zum Ausbildungsbeginn hat der TN 50 % der Lehrgangsgebühr als
Entschädigung zu bezahlen. Bei einer Kündigung nach Beginn der Ausbildungszeit hat der TN neben der
anteiligen Lehrgangsgebühr bis zur Kündigung 50 % der Vergütung für die Ausbildungseinheiten nach
der Kündigung zu bezahlen. Dem TN steht der Nachweis frei, dass ZA ein wesentlich niedrigerer oder
gar kein Schaden entstanden ist.
11. Aufhebungsvertrag
Eine Aufhebung des Fortbildungsvertrages ist mit beiderseitigem Einverständnis nach Vereinbarung der
beiderseitigen Vertragspflichten natürlich jederzeit möglich.
12. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Konstanz. Konstanz als
Gerichtsstand wird auch für den Fall ausdrücklich vereinbart, dass der TN nach Vertragsschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.
13. Haftungsbeschränkung
Beide Vertragsparteien haften für nachgewiesene Pflichtverletzungen und Schäden im Zusammenhang mit
dem Fortbildungsvertrag nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
14. Unterkunft
Hinsichtlich der Unterkunft des TN gilt der Fortbildungsvertrag. Der TN ist verpflichtet, sich an
die entsprechende Hausordnung zu halten. Für die monatliche Miete wird eine Rechnung von der ZA
ausgestellt. Die Dauer der Unterbringung beginnt spätestens ein Tag vor Kursbeginn und endet mit dem
Tag der letzten Prüfung.
15. Hausrecht, Weisungsbefugnis
Der jeweilige Lehrgangsleiter sowie die Ausbilder und Dozenten haben das Hausrecht und
Weisungsbefugnis. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Sie sind berechtigt, bei Nichtbefolgung
ihrer Weisungen im Rahmen des Lehrgangs den TN teilweise oder völlig vom weiteren Kursverlauf
auszuschließen, nachdem diese Folge dem TN angedroht worden ist und der TN sich trotzdem nicht an
die Anweisung des Kursleiters/Dozenten hält.
Die Weisungsbefugnis bezieht sich auch auf die Fortbildung im Allgemeinen, d. h. die Ausgestaltung
und Dauer der jeweiligen Unterrichtseinheit in Praxis und Theorie, und liegt allein im Ermessen des
Ausbilders/Dozenten. In allen Theorie- und Praxisräumen gilt ein Handyverbot. Während des
theoretischen und praktischen Unterrichts ist der Verzehr von Lebensmitteln und Getränken untersagt
und nur ausnahmsweise mit Genehmigung einer weisungsbefugten Person zulässig. Wird ein TN wegen
hartnäckiger Nichtbefolgung des Hausrechts oder von Weisungen des Lehrgangsleiters oder Dozenten vom
weiteren Verlauf des Kurses ganz oder teilweise ausgeschlossen, bleibt der TN bei einem schuldhaften
Verstoß zur Zahlung der vereinbarten Lehrgangsgebühren verpflichtet.
16. Sonstige Leistungen des Teilnehmers
Der TN verpflichtet sich:
1. alle Lehrgangsgebühren, Miete, Pfand und sonstige Gebühren rechtzeitig zu bezahlen,
2. sich an die vereinbarten AGB zu halten,
3. bei Krankheit ein ärztliches Attest vorzulegen, und
4. dem Ruf und Ansehen der Schule keinen Schaden zuzufügen.
17. Bücher für den Unterricht
Fachbücher sind optional mitzubringen oder über ZA zu bestellen. Alle Bücher müssen neu oder noch
aktuell sein. Aktuelle Infos hier zu bekommt jeder TN am ersten Schultag.
Holzmann Verlag Handwerkerfibel 1 bis 4 (ca. 60 €)
ISBN: 978-3-7783-0639-0.
Bildungsverlag Eins, Fachkunde für Friseure (ca. 65 €)
ISBN: 978-3-8242-2125-X
18. Stundenplan
Theoretischer Unterricht:
Montag bis Freitag 08:00 – 15:00 Uhr
Praktischer Unterricht:
Montag bis Mittwoch 15.30 – 18:30 Uhr
Abweichungen und Kursspezifische Anpassungen sind vorbehalten. Abweichungen vom Stundenplan werden
vom Schulleiter rechtzeitig bekannt gegeben. Um eine erfolgreiche Ausbildung und Prüfung zu
gewährleisten, ist es unbedingt notwendig, am theoretischen und praktischen Unterricht teilzunehmen.
19. Arbeitskleidung
Schwarze Arbeitskleidung ist nur für die praktischen Prüfungsteilen notwendig. In der theoretischen
und praktischen Ausbildung ist ordentliche und hygienisch einwandfreie Kleidung zu tragen.
20. Modelle
Die Facon-Modelle, den Lehrling für die Lehrlingsunterweisung und das Beratungsmodell für die
Beratungsgespräche zur Meisterprüfung werden von der ZA gestellt. Der TN ist für die weiteren
Modelle verantwortlich, insbesondere für die Projektmodelle und das Dauerwellenmodell. Bei Bedarf
hilft die ZA bei der Kontaktaufnahme von Modellen für die Prüfung der pflegenden Kosmetik.
21. Prüfungs- und Modellmaterialien
Zur Prüfung muss der TN eigenes Werkzeug mitbringen. Der Ablauf zur Prüfung wird ausführlich in den
Unterrichtseinheiten besprochen. Für die Nutzung Schulungsräume während der Prüfungszeit fallen
keine weiteren Kosten an. Die reibungslose Durchführung der Prüfung wird von den Mitarbeitern der ZA
unterstützt.
Individuelle Materialien können zu besonderen Konditionen über ZA erworben werden. Eigene Produkte
können bei der Prüfung verwendet werden. Die Kosten dafür trägt der TN. Für Teil I wird ein
Materialpaket, in dem alle benötigte Utensilien beinhaltet sind, in Rechnung gestellt (§8).
22. Kaution für die gestellten Arbeitsmaterialien und die Unterkunft
Die ZA behält sich vor, für die gestellten Arbeitsmaterialien und die Unterkunft eine Kaution in
Höhe von 150 Euro zu erheben. Nach Beendigung des Lehrgangs wird über die Kaution abgerechnet,
nachdem das Zimmer abgenommen sowie Schlüssel und Materialien und Gegenstände an ZA zurückgegeben
worden sind.
23. Versicherungsschutz
Für den Versicherungsschutz während des Lehrganges bzw. der einzelnen Veranstaltungen sowie auf dem
Weg zu diesen und zurück hat der TN selbst zu sorgen. Schadensfälle die sich im Zusammenhang mit der
Fortbildung bzw. den Lehrveranstaltungen ereignen, sind vom TN unverzüglich der ZA zu melden.
24. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die
Wirksamkeit des Vertrages und der AGB im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich in derartigen
Fällen, eine wirksame und durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen bzw.
undurchführbaren Klausel zu setzen, die dem Geist und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit als
möglich entspricht. Dasselbe gilt auch für etwaige Lücken in den AGB. Diese salvatorische Klausel
gilt ebenso für den Fortbildungsvertrag.